vollpension


Bei der Vollpension handelt es sich um eine Bezeichnung, welche den Umfang an Verpflegung angibt, welche im Reisepreis enthalten ist. Nach der Definition bedeutet Vollpension, dass Gäste Anspruch auf ein Frühstück, ein Mittagessen und ein Abendessen haben. Getränke müssen vom Hotel laut der DIN EN ISO Norm nicht zwangsläufig bereitgestellt werden, dies ist bei den Mahlzeiten jedoch meist der Fall.

Im Frühstück sollten einfache Dinge wie Brot, Butter, Marmelade und ein heißes Getränk enthalten sein. Allerdings ist die Leistung der meisten Hotels, speziell ab 3 Sternen und höher, deutlich umfangreicher. Häufig wird ein erweitertes Frühstück in Form eines Frühstücksbuffets angeboten, welches zum Beispiel Fleisch, Käse, Rührei oder Säfte enthält. Beim Mittag- und Abendessen handelt es sich um eine vollwertige Mahlzeit.

Fehlt entweder das Mittag- oder das Abendessen, ist die Rede von Halbpension. Ein All-Inclusive Urlaub hingegen bietet weit mehr Leistungen als die Vollpension. Hier sind kostenfreie Getränke und diverse Snacks über den ganzen Tag hin verteilt üblich.