reisegepaeckversicherung
Grundsätzlich sind Airlines und Flughäfen nur bis zu einem gewissen Maß verpflichtet, für das Verschwinden eines Gepäckstücks aufzukommen. Für den Flughafen gilt ein maximaler Schadensersatz von etwa 1330 Euro. Dieser hängt vom Inhalt und Wert des Gepäckstücks ab, während Airlines pro betroffenem Passagier zur Haftung gezogen werden können. Allerdings wird nicht selten eine Auflistung der im Koffer enthaltenen Wertgegenstände gefordert. Um an dieser Stelle die volle Entschädigung zu erhalten, ist gegebenenfalls auch ein Kauf- oder Besitznachweis der Gegenstände notwendig.
Neben der Entschädigung für die Wertgegenstände kommt auch ein Schadensersatz in Frage. An dieser Stelle ist grundsätzlich ein Schadensersatz von bis zu 25% des Reisepreises möglich.
Allerdings kann der Schadensersatz auch deutlich höher ausfallen. Wenn der Urlaub durch den Gepäckverlust erheblich beeinträchtigt wird, zum Beispiel weil wichtiges Equipment für geplante Aktivitäten fehlt, kann ein weiterer Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude gefordert werden.