Kann ich einen Urlaub machen, wenn eine Reisewarnung besteht?


Oben genannte Frage dürfte gerade in Zeiten von Corona zahlreiche Urlauber beschäftigen. Für mehr als 130 Länder hat das Auswärtige Amt die Reisewarnung bis zum 31.08.2020 verlängert. Betroffen sind davon unter anderem auch fünf Regionen in Spanien, für welche eine aufgehobene Reisewarnung kürzlich wieder reaktiviert wurde. Darüber hinaus gilt die Reisewarnung auch für Barcelona, Madrid und die Costa Brava. Dieser Umstand verunsichert viele Touristen, die eine Reise nach Spanien oder in andere als Risikogebiet eingestufte Länder gebucht haben. Darf man trotz Reisewarnung reisen? Was gilt es dabei zu beachten? Darüber soll der folgende Artikel Aufschluss geben.

Grundsätzliche Bedeutung einer Reisewarnung

Die Bezeichnung Reisewarnung lässt bereits Rückschlüsse auf die Bedeutung zu. Es handelt sich lediglich um eine Warnung, nicht um ein Verbot. Ob man trotz Reisewarnung seinen Urlaub antreten möchte, obliegt der Entscheidung des Urlaubers. Dennoch ist eine Reisewarnung als dringender Appell des Auswärtigen Amts anzusehen, welcher nicht grundlos ausgesprochen wird. Wird ein Land / eine Region zum Risikogebiet erklärt, herrschen dort Umstände, welche die Gesundheit oder das Leben bedrohen. Von daher sollte die Entscheidung gut überlegt sein. Ob man eine Reise in das Risikogebiet antreten kann, hängt natürlich auch davon ab, ob die Grenzen des Ziellandes geöffnet sind. Weiterhin sollte man sich über die konkrete Lage vor Ort sowie gewährleistete Rückflüge nach Deutschland informieren.

Was gilt es zu beachten, wenn man trotz Reisewarnung verreist?

Wer trotz Reisewarnung in eine Risikogebiet reisen möchte (oder muss), ist normalerweise nicht durch die Reisekrankenversicherung geschützt. Geschäftsreisende, Entwicklungshelfer, Journalisten oder Abenteurer müssen eine spezielle Krankenversicherung abschließen. Diese gewährleistet auch in Risikogebieten den nötigen Versicherungsschutz. Individualreisende, die eine Versicherung für Gefahrenländer abschließen, müssen mit eingeschränkten Leistungen, Selbstbehalten und hohen Prämien rechnen.

Seit dem 08.08.2020 gilt eine Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Wer dem nicht nachkommt, dem droht ein hohes Bußgeld. Der Test ist zum jetzigen Zeitpunkt kostenlos. Innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr ist der Urlauber verpflichtet, einen Corona Test durchführen zu lassen. Wenn man dies am Flughafen nicht machen möchte, sollte man sich zeitnah mit dem Hausarzt in Verbindung setzen. Bis das Testergebnis vorliegt, muss die betroffene Person sich in Quarantäne begeben. Ist der Test negativ, darf das Haus in den meisten Fällen verlassen werden. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern: Dort sind die Menschen mindestens fünf Tage zur Quarantäne verpflichtet und müssen dann einen zweiten Test machen. Ist das Testergebnis positiv, folgen mindesten 14 weitere Tage Quarantäne.


Autor: UrlaubsWeg Veröffentlicht: 2020-10-17 15:23:16