Was ist eine Reisewarnung


Den Begriff Reisewarnung hat vermutlich jeder schon einmal gehört. Jedoch wird der Begriff manchmal widersprüchlich definiert oder im falschen Zusammenhang benutzt. Der folgende Artikel soll Klarheit schaffen.

Eine Reisewarnung bedeutet, wie der Name es bereits vermuten lässt, lediglich eine Warnung. Es handelt sich nicht um ein juristisches Ausreiseverbot. Reisewarnungen beinhalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, von Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes abzusehen. Letzteres wird als Teilreisewarnung bezeichnet.

Wann wird eine Reisewarnung ausgesprochen?

Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn von einer konkreten Gefahr für Leib und Leben ausgegangen werden muss. Deutsche Staatsbürger, die in dem betreffenden Land oder der Region leben, können unter Umständen zusätzlich zur Ausreise aufgefordert werden. Der Sicherheitshinweis wird durch die Reisewarnung ersetzt.

Reisewarnungen werden auch dann ausgesprochen, wenn bestimmte Reisen aus vorrangigeren Gründen zum Schutz der Reisenden oder der Bevölkerung unterbleiben sollen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Verhinderung der weiteren Ausbreitung einer Pandemie handeln. Zusätzlich sei zu erwähnen, dass Reisewarnungen relativ selten und nur bei bestätigter Gefahr ausgesprochen werden. Entsprechend sollte man die Reisewarnungen ernst nehmen.

Wie kommt es zu einer Reisewarnung?

Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen basieren auf Informationen, die dem Auswärtigen Amt zum angegebenen Zeitpunkt vorliegen und als vertrauenswürdig eingestuft werden. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden werden nicht übernommen. Dies liegt vor allem daran, dass Gefahrenlagen sich auf unvorhersehbare Weise entwickeln und verändern können.

Dennoch stellt die Reisewarnung, wie bereits erwähnt, kein juristisches Verbot dar. Ob man eine Reise in ein Risikogebiet antreten möchte, obliegt letztendlich der Entscheidung des Reisenden. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts kann man sich über bestehende Reisewarnungen informieren. Darüber hinaus findet man dort auch wichtige Hinweise bezüglich geltender Rechtsvorschriften im jeweiligen Ausland. Allerdings gilt es zu beachten, dass sich letztere jederzeit ändern können, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erlangt. Gerade in herrschenden Gefahrenlagen ist dies wahrscheinlich. Im Zweifel wird die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes angeraten.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, den in den Reise- und Sicherheitshinweisen bzw. Reisewarnungen aufgeführten Empfehlungen Beachtung zu schenken. Dazu gehört der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung. Die Kosten für erforderliche Hilfsmaßnahmen durch die Auslandsvertretungen werden dem Reisenden entsprechend den Vorschriften des Konsulargesetzes in Rechnung gestellt.


Autor: UrlaubsWeg Veröffentlicht: 2020-09-16 15:37:44