Reisen mit der E-Zigarette: Wohin darf man sie mitnehmen?
Die E-Zigarette ist auf dem Vormarsch und viele Raucher sind bereits umgestiegen. Diese Geräte bieten eine Menge Vorteile und sind in Deutschland beispielsweise in Räumen und Arealen erlaubt, wo das Rauchen der normalen Zigarette schlichtweg verboten ist. Das Reisen mit der E-Zigarette stellt einige Recherche in Aussicht, um herauszufinden, welche Locations sich zu einem Dampferland verwandeln lassen dürfen. Wir haben hier eine Übersicht für euch, wo das Rauchen der E-Zigarette Stand jetzt erlaubt ist und wo nicht:
Restaurants sind eine Grauzone: Der Wirt entscheidet!
In vielen Restaurants werden die Raucher nach draußen gebeten oder haben einen seperaten Raum zur Verfügung, in welchem sie rauchen können. Zwar existieren noch immer einige Raucherlokale, doch die Anzahl derer nimmt eher ab. Die meisten Menschen möchten in den Gastro-Räumlichkeiten rauchfrei speisen. Die E-Zigarette ist jedoch eine Ausnahme. In Deutschland darf der Wirt entscheiden, ob er das Rauchen einer E-Zigarette erlaubt oder nicht. Dieser Umstand ist eine Lücke im Nichtraucherschutzgesetz und bietet Wirten die Möglichkeit, selbst eine Wahl zu treffen. Tatsächlich lohnt es sich als E-Zigaretten Nutzer zu fragen, ob diese erlaubt sei. Um Ärger mit den Tischnachbarn zu vermeiden und Frieden zu wahren, macht es Sinn, diese zu fragen, ob sie sich durch die elektronische Zigarette gestört fühlen würden.
Die E-Zigarette in der Deutschen Bahn rauchen?
Das funktioniert leider nicht, denn nach den Hausregeln der Deutschen Bahn ist das Rauchen von E-Zigaretten nur in erlaubten Bereichen gestattet, die auch für normale Raucher gelten. In der Bahn ist das Konsumieren der E-Zigarette daher nicht erlaubt. Auch auf dem Bahnhof muss man sich an die Hausregeln der Bahn halten. Hier steht fest, dass auch E-Zigaretten nur im Bereich für Raucher genutzt werden dürfen, nirgendwo sonst. In diesem Fall muss man sich als Raucher nicht an das Gesetz, sondern an die Hausregeln der Bahn halten. Diese bestimmen den Schutz der Nichtraucher. So muss man auch bei der Deutschen Bahn während einer Fahrt aktuell auf die E-Zigarette verzichten. Die selben Regeln gelten für andere Öffentliche Verkehrsmittel.
Das Rauchen in Einkaufszentren
Auch hier kommt das Hausrecht der Einkaufszentren zum Tragen. Wie in den meisten öffentlichen Gebäuden werden auch hier vor allem die Nichtraucher geschützt. Und da die E-Zigarette noch immer mit der normalen Zigarette gleichgestellt wird, so darf auch hier nicht oder in den dafür vorgesehenen Bereichen geraucht werden. In Einkaufszentren stehen jedoch oftmals Shops zur Verfügung, in denen man sich die Zigaretten oder Zubehör wie Crossbow Vapor, ein Liquid von einem Schweizer Hersteller, kaufen kann.
Generell an Raucherregeln halten und die E-Zigarette genießen
Natürlich muss man sich letzten Endes an die geltenden Regeln halten, wenn man eine E-Zigarette rauchen möchte. Dies gilt auch, wenn man auf Reisen ist und mit den vorherrschenden Regeln nicht ganz vertraut ist. Dann ist es sinnvoll, sich in Restaurants oder anderen Locations danach zu erkunden, wie die Regeln aussehen und wo man die E-Zigarette rauchen darf.
Autor: UrlaubsWeg Veröffentlicht: 2020-11-18 11:53:59