Neuer Teil-Lockdown in Deutschland - Darf man noch reisen?
Aufgrund steigender Infektionszahlen tritt ab dem 02. November in ganz Deutschland ein Teil-Lockdown in Kraft. Auch die Reisebranche ist von dieser Maßnahme betroffen. Bei vielen Menschen herrscht nun Verunsicherung hinsichtlich geplanter oder bereits gebuchter Reisen. Im Gegensatz zu den uneinheitlichen Regelungen bezüglich der Beherbergungsverbote stehen wir nun einer klaren Rechtslage gegenüber: Touristische Reisen innerhalb Deutschlands sind in den folgenden vier Wochen grundsätzlich verboten. Hotels dürfen bundesweit keine Touristen beherbergen. Es gilt ein Urlaubsverbot. Weiterhin wird dringend dazu geraten, auf nicht notwendige Tagesreisen oder Verwandtenbesuche zu verzichten.
Kann man den bereits gebuchten Urlaub innerhalb Deutschlands kostenfrei stornieren?
Wer innerhalb der nächsten vier Wochen eine Urlaubsreise innerhalb Deutschlands gebucht hat, wird diese nicht antreten können. Das bereits gezahlte Geld ist jedoch nicht verloren. Urlauber haben einen Anspruch darauf, die Summe für die gebuchte Unterkunft erstattet zu bekommen, wenn Reisende aufgrund einer Verordnung nicht beherbergt werden dürfen. Laut Verbraucherzentrale ist es ratsam, sich auf die „Unmöglichkeit der Leistung“ zu beziehen. Bei einer Pauschalreise verhält es sich ähnlich. Auch in diesem Falle erhalten Urlauber ihr Geld zurück. Die Veranstalter können alternativ einen Gutschein anbieten. Man ist allerdings nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren. Da das Übernachtungsverbot zunächst lediglich für den gesamten Monat November gilt, können kostenlose Stornierungen auch nur für Reisen in diesem Zeitraum erfolgen. Möchte man seine Reise im Dezember absagen, können dafür evtl. Stornierungskosten anfallen. Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, die weitere Entwicklung erst einmal abzuwarten.
Darf man noch ins Ausland reisen?
Die Antwort auf obige Frage erscheint im ersten Moment paradox. Während in Deutschland für vier Wochen ein striktes Urlaubsverbot gilt, sind Auslandsreisen theoretisch weiterhin möglich. Vorausgesetzt, das jeweilige Reiseland hat seine Grenzen nicht geschlossen. Anders als touristische Übernachtungen im Inland kann die Bundesregierung Auslandsreisen nicht verbieten. Allerdings kann eine Reise in Zeiten von Corona mit etwaigen Schwierigkeiten verbunden sein. Hier gilt es in erster Linie die Quarantäneregelungen in anderen Ländern zu beachten. Wer aus einem deutschen Risikogebiet einreist, muss damit rechnen, je nach Land mehrere Urlaubstage in Quarantäne zu verbringen.
Wie lauten die aktuellen Quarantäneregelungen in Deutschland?
Ab dem 08. November sollen die Quarantäneregelungen für Reiserückkehrer verschärft werden. Vorgesehen ist die Umsetzung einer digitalen Einreiseanmeldung. Dadurch soll den zuständigen Behörden die Überprüfung von Quarantäneanordnungen nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet erleichtert werden. Darüber hinaus kann die häusliche Quarantäne frühestens nach fünf Tagen enden. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines negativen Corona-Tests. Arbeitnehmer sollten beachten, dass ihnen der durch die Quarantäne entstehende Verdienstausfall nicht entschädigt wird, sofern es sich um eine vermeidbare Reise gehandelt hat.
Autor: UrlaubsWeg Veröffentlicht: 2020-11-02 11:42:38