Darf man im Urlaub Liegestühle mit Handtüchern beanspruchen?
Im Urlaub erlebt man folgendes Szenario immer wieder: Man möchte sich nach dem Frühstück an den Pool legen, doch alle Liegestühle sind bereits mit Handtüchern reserviert. Am nächsten Morgen steht man nun besonders früh auf, um noch einen Liegestuhl zu ergattern und kennzeichnet diesen ebenfalls mit einem Handtuch als „besetzt“. Doch ist dieses Vorgehen rechtens? Kann man mit einem Handtuch Besitzansprüche geltend machen? Darüber soll der folgende Artikel aufklären.
Ein Handtuch hat keine Rechtsverbindlichkeit
Die Frage ist kurz und knapp beantwortet. Rechtlich gesehen ist es nicht möglich, einen Liegestuhl mit einem Handtuch zu reservieren. In einer Hotelanlage stehen die Liegestühle in der Regel allen Gästen zur freien Verfügung. Ein Handtuch, das einen gerade nicht genutzten Liegestuhl für später reservieren soll, darf von einem anderen Gast jederzeit beiseite genommen werden. Wer also feststellt, dass seine mit einem Handtuch gekennzeichnete Liege von einem anderen Gast genutzt wird, der kann dagegen nichts ausrichten. Alle anderslautenden Behauptungen sind ein Irrglaube.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Allerdings gibt es Sonderfälle und Ausnahmen. Hat jemand beispielsweise einen bestimmten Liegestuhl gegen Entgelt gebucht, dann steht dieser Liegestuhl nur demjenigen zur Verfügung. Dies ist vergleichbar mit einer Platzreservierung im Kino oder bei der Bahn. Allerdings ist in diesem Fall auch kein Handtuch zur Reservierung notwendig. Liegt jemand widerrechtlich auf dem privat gebuchten Liegestuhl, kann dieser zum Gehen aufgefordert werden. Eine weitere Ausnahme bildet das Hausrecht des Hotel- oder Poolanlagenbesitzers. Dieser darf bestimmen, wer auf welchem seiner Liegestühle liegt. Im Streitigkeitsfall kann der Besitzer eingreifen und demjenigen den Liegestuhl zusprechen, der zuerst vor Ort war.
Wie verhalte ich mich im Urlaub korrekt?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, ein Handtuch auf einem Liegestuhl in der Hoffnung zu platzieren, dass dieser dann frei bleibt. Man muss sich nur darüber im Klaren sein, dass kein Rechtsanspruch besteht. Vielmehr handelt es sich um Glückssache. Wer sich rücksichtsvoll verhalten möchte, der verzichtet darauf, Liegestühle demonstrativ mit Handtüchern zu reservieren. Manchmal lohnt es sich, im Hotel nachzufragen, ob die Möglichkeit besteht, einen Liegestuhl für die Dauer des Aufenthalts zu buchen.
Streit der Nationalitäten am Hotelpool
Den Engländern und den Deutschen wird die „Unsitte“ des Liegestuhlblockierens am häufigsten nachgesagt. Gleichzeitig haben mehrere Umfragen ergeben, dass sich 43 % der Deutschen selbst gestört fühlen, wenn alle Liegestühle mit Handtüchern blockiert sind. Vor einigen Jahren verklagte ein Brite aus diesem Grund sogar seinen Reiseveranstalter. Er bekam Recht und ein Teil der Reisekosten wurde erstattet.
Autor: UrlaubsWeg Veröffentlicht: 2020-07-17 08:10:50