Was ist eine Corona Reisewarnung?
Die Corona Pandemie hat viele Bereiche unseres Lebens verändert. Die Reisebranche ist noch immer nachhaltig beeinträchtigt. Zu Beginn der Pandemie war von einer weltweiten Corona Reisewarnung die Rede. Urlaubsreisen und sogar Aufenthalte in Zweitwohnungen in anderen Bundesländern waren partiell unmöglich. Das Thema Corona wird uns voraussichtlich noch eine ganze Weile begleiten und vor allem das Reisen weiter beeinflussen. Nachfolgend soll daher erklärt werden, worum es sich bei einer Corona Reisewarnung handelt und was diese im Einzelnen bedeutet.
Was versteht man unter einer Reisewarnung im Allgemeinen?
Eine Reisewarnung bedeutet kein juristisches Ausreiseverbot. Reisewarnungen beinhalten lediglich die dringende Empfehlung des Auswärtigen Amts, von Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes abzusehen. Letzteres bezeichnet man als Teilreisewarnung. Betroffene Gebiete werden als Risikogebiete deklariert. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts kann man sich laufend über die aktuellen Risikogebiete informieren. Der Ausbruch bzw. der Versuch der Eindämmung einer Pandemie kann Anlass zu umfassenden Reisewarnungen geben. Es kann ständig zu neuen Corona Reisewarnungen kommen.
Was versteht man unter einem Risikogebiet?
Die Einstufung als Risikogebiet wird nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beschlossen. Wer sich entschließt, in ein Risikogebiet zu reisen, hat nach seiner Rückkehr gewisse Verhaltensmaßregeln zu befolgen. Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann eine Quarantänepflicht verhängt werden. Da die Bundesregierung fortlaufend überprüft, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind, ist jederzeit mit kurzfristigen Änderungen zu rechnen. Wenn man in den Urlaub fahren möchte, ist es empfehlenswert, sich unmittelbar vor Reiseantritt umfassend zu informieren.
Der Einstufung als Risikogebiet liegt eine zweistufige Bewertung zugrunde. Dabei wird festgestellt, in welchen Staaten / Regionen es innerhalb der letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat. Der zweite Schritt besteht darin, zu ermitteln, in welchen Regionen trotz Unterschreiten dieses Werts ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Für den zweiten Schritt trägt das Auswärtige Amt basierend auf der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen qualitative Berichte zur Lage vor Ort bei. Gleichzeitig werden bereits getroffene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie überprüft und bewertet. Ausschlaggebend für die Bewertung sind vor allem die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs, welcher entweder flächendeckend oder lokal begrenzt sein kann. Auch die Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner spielen bei der Bewertung eine große Rolle.
Autor: UrlaubsWeg Veröffentlicht: 2020-09-21 13:22:56